Mehrwertsteuer Teil 183
Was seit der Neuwahl 2005 immer wieder halb-offiziell versichert wurde, ist jetzt offiziell bestätigt: Im Rahmen der Klausurtagung hat das Bundeskabinett beschlossen, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent für Kulturgüter beizubehalten. Dies betrifft nicht nur den Buchhandel, sondern auch Kino, Theater und Museen.
Quelle: buchmarkt
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lisawjeta - 12. Jan, 19:14
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